FEA: Fortbildung in den ersten Amtsjahren
In der Ev. Kirche im Rheinland, der Ev. Kirche von Westfalen, der Ev.-reformierten Kirche und der Lippischen Landeskirche haben Pfarrerinnen und Pfarrer in den ersten fünf Amtsjahren das Recht und die Pflicht zu zwei Wochen Fortbildung pro Jahr. Für die FEA ist die Schwerpunktbildung in unterschiedlichen Kompetenzbereichen obligatorisch; die FEA wird durch Beratungsangebote und Supervision begleitet. In den gewählten Kompetenzbereichen wird bei rechtzeitiger Anmeldung bis 20. November des Vorjahres eine bevorzugte Teilnahme ermöglicht. Mit wenigen Ausnahmen sind alle Kollegs für FEA-Pflichtige offen. Die FEA-Ermäßigung beträgt in allen Pastoralkollegs 20 €.


