Dienst an Wort und Sakrament (VSBMO)
Gemeindepädagoginnen und -pädagogen, Diakoninnen und Diakone, die im Arbeitsfeld Verkündigung, Seelsorge und Bildungsarbeit tätig sind, können mit dem Dienst an Wort und Sakrament beauftragt werden (Ordnung für den Predigtdienst und die Sakramentsverwaltung durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Verkündigung, Seelsorge und Bildungsarbeit vom 12. Februar 1992, KABI S. 38).
Die Ausbildung umfasst drei Kurse zu Homiletik, Liturgik und den Kasualien und schließt ab mit einer Predigt, die in einem Gottesdienst gehalten wird, sowie mit einem Kolloquium. Danach wird die Beauftragung durch das Landeskirchenamt ausgesprochen. In jedem Jahr wird ein kompletter Kursdurchgang angeboten. Ein Quereinstieg ist aber auch möglich.
An dieser Ausbildung können auch Religionslehrerinnen und Religionslehrer teilnehmen, die nach der Ordnung für den Predigtdienst und die Sakramentsverwaltung durch Religionslehrerinnen und Religionslehrer vom 12. Februar 1992 (KABI S. 38) ebenfalls im Rahmen ihres Dienstes Aufgaben der Wortverkündigung und Sakramentsverwaltung übernehmen sollen. Die Zulassung erfolgt durch das Landeskirchenamt. Dazu ist ein Antrag des Anstellungsträgers (Presbyterium, Kreissynodalvorstand, Vorstand des Kirchlichen Werkes) an das Landeskirchenamt erforderlich.


