Wie wird die Qualität von Supervision/Beratung entwickelt und gesichert?
Im Rahmen der Qualitätssicherung und -entwicklung verpflichten sich die Supervisorinnen und Supervisoren auf die Leitlinie des Konvents zu ethischem und professionellem Handeln in der Supervision.
Die Supervisorinnen und Supervisoren bilden sich regelmäßig zu supervisionsrelevanten Themen fort. Ein bis zwei Mal im Jahr bietet der Konvent für Supervision eigene ein- oder mehrtägige Fortbildungen für seine Konventsmitglieder an.
Darüber hinaus nehmen kirchliche Supervisorinnen und Supervisoren kontinuierlich Kontrollsupervision in Anspruch, entweder in Form kollegialer Regionalgruppen innerhalb des Konvents, durch externe Einzel- bzw. Gruppensupervision oder Teilnahme an einer Balintgruppe.
Zu den Standards supervisorischer Arbeit in der EKvW gehört die Evaluation sowohl der Arbeit des Konvents als auch der einzelnen Beratungsprozesse.




