Wie ist die Supervision/Beratung geregelt?
Die Bereitstellung von Supervision, die Motivation zur Inanspruchnahme sowie die Sicherung des Vertrauensschutzes sind Leitungsaufgaben. Mitarbeitende der EKvW haben Anspruch auf Supervision. Supervision findet im Rahmen der Arbeitszeit statt. Sie ist somit relevant für die Personalbemessung und Budgetierung, was insbesondere bei großen Teams zu beachten ist.
Das Supervisionsangebot sowie die Struktur und Arbeit des Konvents ist in der Verordnung für Supervision vom 14.03.2002, der Satzung des Konvents vom 14.03.2002 und den Leitlinien des Konvents für Supervision der EKvW vom 19.03.2007, geregelt.



