Wer kann Supervision/Beratung in Anspruch nehmen?
Das Supervisionsangebot gilt für alle Mitarbeitende, die in der verfassten Kirche tätig sind.
Konkret sind es folgende Berufsgruppen:
- Erzieherin / Erzieher
- Gemeindepädagogin / Gemeindepädagoge
- Kirchenmusikerin / Kirchenmusiker
- Küsterin / Küster
- Pfarrerin / Pfarrer
- Sozialarbeiterin / Sozialarbeiter
- Sozialpädagogin / Sozialpädagoge
- Verwaltungsmitarbeiterin / Verwaltungsmitarbeiter
- und alle Anderen!



