Unsere Beratungsangebote richten sich an Pfarrerinnen und Pfarrer und Mitarbeitende anderer Berufsgruppen der EkvW.
Es besteht gegenüber keinem Anstellungsträger eine Auskunftspflicht.
Im Ausnahmefall und auf Anfrage beraten wir auch Mitarbeitende anderer Landeskirchen oder kirchlicher Einrichtungen.