Der Gastdienst ist ein Vertretungsdienst, der von Pfarrer*innen im Ruhestand wahrgenommen werden kann, zeitlich begrenzt und verbindlich vereinbart ist. Anders als bei den von Pfarrer*innen im Ruhestand gelegentlich wahrgenommenen und sehr geschätzten und hilfreichen Gottesdienstvertretungen oder anderen Aufgaben, die nicht gesondert vergütet werden, handelt es sich bei den Gastdiensten um verbindliche Vertretungen im Umfang eines vollen, dreiviertel oder eines halben Dienstes.
Er kann wohnortnah und/oder vor Ort wahrgenommen werden, wobei eine eventuell benötigte Unterkunft durch die betreffende Gemeinde gestellt wird. Pfarrer*innen im Gastdienst erhalten neben ihren Versorgungsleistungen einen Zuschlag zur Versorgung von 1.000,00 €/Monat für einen Vertretungsdienst im Umfang einer ganzen Pfarrstelle. Möglich ist auch die Vertretung im Umfang einer halben oder einer dreiviertel Pfarrstelle.
Die Gastdienste sollen eine verbindliche Vertretungsregelung bei vorübergehenden Vakanzen, Erziehungs- oder Pflegezeiten, Kontaktstudium oder längerer Erkrankung ermöglichen. Die Vermittlung erfolgt durch das Landeskirchenamt auf Anfrage durch die zuständigen Superintendent*innen. Den Ruheständler*innen bieten die Gastdienste eine Gelegenheit, sich über den Eintritt in den Ruhestand hinaus mit ihren Gaben, Erfahrungen und Kompetenzen in den Dienst ihrer Kirche einzubringen.
Die Rahmenbedingungen dazu sind in einer →Richtlinie zusammengefasst. Interessierte Pfarrer*innen, die sich für den Gastdienst zur Verfügung stellen möchten, können sich wenden an:
Michael Westerhoff, Referent für Personalentwicklung, Telefon 0521 594536,
E-Mail: Michael.Westerhoff@ekvw.de
Oder an:
Thomas Groll, Ruhestandsbeauftragter, Telefon 02394 755154,
E-Mail: thomas.groll@institut-afw.de