Institut für Aus-, Fort- und Weiterbildung

in der Evangelischen Kirche von Westfalen

Institut für Aus-, Fort- und Weiterbildung

in der Evangelischen Kirche von Westfalen

Sieben Verfahrensschritte, um Prädikantin oder Prädikant zu werden:

1. Schritt:
Es empfiehlt sich, zunächst mit dem Gemeindepfarramt und möglichst auch frühzeitig mit der Superintendentin oder dem Superintendenten das Gespräch zu suchen. Beschluss des Presbyteriums (Protokollauszug) der Heimatgemeinde (geht an die Superintendentur).

2. Schritt:
Anfertigung eines digitalen mit allen Pflichtfeldern ausgefüllten Motivationsschreibens . Dieses wird mit der unterschriebenen Einverständniserklärung zu den Inhalten und Rahmenbedingungen der Ausbildung und der unterschriebenen Erklärung der Mentorin oder des Mentors ebenfalls an die Superintendentur geschickt. Eine Stellungnahme der Ortspfarrerin oder des Ortspfarrers kann beigefügt werden.

3. Schritt: 
Gespräch mit der Superintendentin oder des Superintendenten. Alle o.g. Unterlagen werden vollständig und vor dem jeweiligen Stichtag mit dem Votum der Superintendentin oder des Superintendenten über die Superintendentur digital an das Institut für Aus-, Fort- und Weiterbildung geschickt (praedikanten@institut-afw.de). Vollständig und rechtzeitig eingereichte Unterlagen werden für das Zulassungskolloquium berücksichtigt, siehe Checkliste. 

4. Schritt:
Zulassung der Vorgeschlagenen durch das Landeskirchenamt nach einem Kolloquium im Herbst eines jeden Jahres.

Das Kolloquium hat zum Ziel, die Eignung der Bewerberinnen und Bewerber für die Ausbildung festzustellen. Durch mündliche und schriftliche Aufgaben gibt es Auskunft über Gaben, Fähigkeiten und Kenntnisse der Teilnehmenden. Interessentinnen oder Interessenten werden gebeten, sich beide Termine freizuhalten, die Gruppeneinteilung erfolgt kurzfristig.

Beginn der Ausbildung im Folgejahr oder zu einem späteren Zeitpunkt.

5. Schritt:
Etwa eineinhalbjährige Ausbildung mit Zwischenkolloquium im Institut für Aus-, Fort- und Weiterbildung der EKvW an zwei Wochenenden und weiteren 10 Samstagen. Der Unterricht erfolgt gegebenenfalls digital. Votum der Kursleitung zum Abschluss.

Den Kursen sollte ein halbes Jahr folgen, um das Gelernte zu vertiefen. Erst anschließend sollte der Probegottesdienst anberaumt werden. Manchmal ist vorher auch noch die Teilnahme an einer Fortbildung erforderlich, um das Ausbildungsziel zu erreichen.

6. Schritt:
Probegottesdienst mit Stellungnahme der zuständigen Superintendentin oder des zuständigen Superintendenten.
(Näheres zum Schriftwechsel finden Sie hier). Anschließend Terminierung des Einführungsgottesdienstes.

7. Schritt:
Beauftragung zum Dienst an Wort und Sakrament durch die Landeskirche über eine Urkunde. Einführungsgottesdienst, in der Regel durch die Superintendentin oder den Superintendenten.