Prädikant*innen sind zum "Dienst an Wort und Sakrament" beauftragt und nehmen diesen ehrenamtlich in ihrer Gemeinde oder in ihrem Kirchenkreis wahr. Die Ausbildung schließt mit einem Probegottesdienst ab. Nach ihrer Ausbildung sind sie berechtigt, im Gottesdienst zu predigen, das Abendmahl einzusetzen und zu taufen. Kirchliche Bestattungen und Trauungen können im Ausnahmefall nach einer weiteren Fortbildung übernommen werden. Prädikant*innen sind verpflichtet, regelmäßig im Institut für Aus-, Fort- und Weiterbildung der EKvW Fortbildungen zu absolvieren.