Mitarbeitende in Verkündigung, Seelsorge und Bildungsarbeit, die die Anstellungsfähigkeit zur Gemeindepädagogin oder die Ausbildung als Diakon abgeschlossen haben, sowie Religionslehrerinnen und Religionslehrer können als Prädikant bzw. Prädikantin beauftragt werden.
Mitarbeitende in Verkündigung, Seelsorge und Bildungsarbeit, die die Anstellungsfähigkeit zur Gemeindepädagogin oder zum Gemeindepädagogen haben oder die Ausbildung als Diakonin oder Diakon abgeschlossen haben, sowie für Religionslehrerinnen und Religionslehrer, können zur Wortverkündigung und Sakramentsverwaltung berufen und als Prädikantin oder Prädikant beauftragt werden. (§ 1 Prädikantengesetz) Für sie wird im Institut für Aus-, Fort- und Weiterbildung, Bereich Prädikantenarbeit, eine an ihren Vorkenntnissen und den Anforderungen der Einrichtungen orientierte Ausbildung angeboten.
Die Kurstage werden strukturiert durch Morgen, Mittags und Abendgebet. In der Einheit zu den kirchlichen Handlungen findet ein Abendmahlsgottesdienst statt, den die Teilnehmenden erarbeiten und gestalten.
Die Zulassung zur Ausbildung erfolgt durch den Anstellungsträger oder wird durch das Presbyterium der Wohngemeinde beim Landeskirchenamt beantragt. Die Ausbildung wird vom Institut für Aus-, Fort- und Weiterbildung in drei Kursen innerhalb eines Jahres durchgeführt, die jeweils von Montag bis Donnerstag stattfinden. Dafür wird Sonderurlaub gewährt.
P2.1 Auf dem Weg zur Predigt (Homiletik)
Viertägig, in der Regel im November
P2.2 Gottesdienst mit Präsenz feiern (Liturgie)
Viertägig, in der Regel im Januar
P2.3 Amtshandlungen gestalten (Kasualien)
Viertägig, in der Regel im Frühjahr