Mitarbeitende in Verkündigung, Seelsorge und Bildungsarbeit, die die Anstellungsfähigkeit zur Gemeindepädagogin oder zum Gemeindepädagogen haben oder die Ausbildung als Diakonin oder Diakon abgeschlossen haben sowie für Religionslehrerinnen und Religionslehrer, können zur Wortverkündigung und Sakramentsverwaltung berufen und als Prädikantin oder Prädikant beauftragt werden. (§ 1 Prädikantengesetz) Für sie wird im Institut für Aus-, Fort- und Weiterbildung, Bereich Prädikantenarbeit, eine an ihren Vorkenntnissen und den Anforderungen der Einrichtungen orientierte Ausbildung angeboten.
Die Ausbildung wird in drei Modulen durchgeführt, die jeweils von Montagmittag bis Donnerstagmittag stattfinden. Sie beginnt jeweils mit einem Homiletik-Modul im November.
Die Zulassung zur Ausbildung erfolgt durch den Anstellungsträger oder wird durch das Presbyterium der Wohngemeinde beim Landeskirchenamt beantragt. Die Ausbildung wird vom Institut für Aus-, Fort- und Weiterbildung in drei Kursen innerhalb eines Jahres durchgeführt, die jeweils von Montag bis Donnerstag stattfinden. Dafür wird Sonderurlaub gewährt.