Mit der Berufung in den Probedienst beginnt die FeA und umfasst einen Zeitraum von fünf Jahren. Zu diesen „Fortbildungen in den ersten Amtsjahren“ (FeA) gehört auch die verbindliche Teilnahme an Gruppensupervisionssitzungen, bzw. Einzelsupervisionssitzungen. Dieses Supervisionsangebot ist in den Landeskirchen unterschiedlich geregelt.
Evangelische Kirche im Rheinland
Die Einteilung der Supervisionsgruppen der FEA geschieht im Landeskirchenamt. Zuständig sind
Herr Kirchenrat Dr. Volker Lehnert (Volker.Lehnert@ekir.de oder 0211/4562-379) und Annette Bering-Seifer (Annette.Bering-Seifer@ekir.de oder 0211/45672-264).
Danach gibt es regionale Supervisionsangebote im Raum Düsseldorf, Köln und Koblenz.