Qualitätsstandards

Im Rahmen der Qualitätsentwicklung und -sicherung verpflichten sich die Supervisorinnen und Supervisoren auf die Selbstverpflichtung des Konvents zu ethischem und professionellem Handeln in der Supervision. Die Supervisorinnen und Supervisoren bilden sich regelmäßig zu supervisionsrelevanten Themen fort. Ein bis zwei Mal im Jahr bietet der Konvent für Supervision und Coaching eigene ein- oder mehrtägige Fortbildungen für seine Konventsmitglieder an. Darüber hinaus nehmen kirchliche Supervisorinnen und Supervisoren kontinuierlich Kontrollsupervision in Anspruch, entweder in Form kollegialer Regionalgruppen innerhalb des Konvents, durch externe Einzel- bzw. Gruppensupervision oder Teilnahme an einer Balintgruppe. Zu den Standards supervisorischer Arbeit in der westfälischen und lippischen Landeskirche gehört die Evaluation sowohl der Arbeit des Konvents als auch der einzelnen Beratungsprozesse.

Selbstverpflichtung

Die Mitglieder des Konvents haben sich auf die Inhalte der Selbstverplichtung verpflichtet.

Beschwerdemangement

Sie sind nicht zufrieden mit der Supervision oder der Vermittlung? Sprechen Sie das bitte direkt an. Alternativ bietet sich das Gespräch in geschützter Atmosphäre an. Wenden Sie sich dazu gern direkt an Thomas Groll oder Meike Zeipelt von der Kontaktstelle. Auch die Mitglieder des Vorstandes sind ansprechbar. In besonderen Fällen kann der/die Leiter*in des IAFW hinzugezogen werden.