Institut für Aus-, Fort- und Weiterbildung

in der Evangelischen Kirche von Westfalen

Institut für Aus-, Fort- und Weiterbildung

in der Evangelischen Kirche von Westfalen

Qualitätstandards

Im Rahmen der Qualitätsentwicklung und -sicherung verpflichten sich die Supervisorinnen und Supervisoren auf die Selbstverpflichtung des Konvents zu ethischem und professionellem Handeln in der Supervision. Die Supervisorinnen und Supervisoren bilden sich regelmäßig zu supervisionsrelevanten Themen fort. Ein bis zwei Mal im Jahr bietet der Konvent für Supervision und Coaching eigene ein- oder mehrtägige Fortbildungen für seine Konventsmitglieder an. Darüber hinaus nehmen kirchliche Supervisorinnen und Supervisoren kontinuierlich Kontrollsupervision in Anspruch, entweder in Form kollegialer Regionalgruppen innerhalb des Konvents, durch externe Einzel- bzw. Gruppensupervision oder Teilnahme an einer Balintgruppe. Zu den Standards supervisorischer Arbeit in der westfälischen und lippischen Landeskirche gehört die Evaluation sowohl der Arbeit des Konvents als auch der einzelnen Beratungsprozesse.

Selbstverpflichtung

Die Mitglieder des Konvents haben sich auf die Inhalte der Selbstverplichtung verpflichtet.

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