Institut für Aus-, Fort- und Weiterbildung

in der Evangelischen Kirche von Westfalen

Institut für Aus-, Fort- und Weiterbildung

in der Evangelischen Kirche von Westfalen

Die Kosten für die Ausbildung werden vom Institut für Aus- Fort- und Weiterbildung getragen, ebenso die Fortbildungen nach Beendigung der Ausbildung und eine bestimmte Anzahl von Gruppensupervisionssitzungen. Die Aufwendungen für Fahrtkosten sowie weitere Auslagen (zum Beispiel Materialien für Gottesdienste) sind von der Gemeinde zu erstatten, die die Ausbildung beantragt. Dies entspricht der allgemeinen Regelung zum Umgang mit Ehrenamtlichen in der westfälischen Kirche.

Beauftragte Prädikantinnen und Prädikanten können Amtstracht (nach der Amtstrachtverordnung [AtrV]) tragen, wenn dies vom Presbyterium gewünscht ist und die Superintendentin/der Superintendent dies genehmigt. In diesem Fall sollte die Gemeinde die Kosten tragen.

(►Siehe Materialien für den Dienst 6 I 2021 der EKvW.)

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