Die Beratung kann als Einzelgespräch erfolgen oder beim Einsatz von Testverfahren in einer Serie von mindestens 3 Gesprächen (Gesprächsdauer: 1,5 Stunden).
Die Beratung bedient sich unterschiedlicher Methoden und Instrumente, sowie Testverfahren, die situationsadäquat eingesetzt und mit der Beratungspartnerin oder dem Beratungspartner jeweils abgesprochen werden.
Wichtig ist: Alle Beratungsanliegen werden absolut vertraulich behandelt. Es besteht gegenüber keinem Anstellungsträger eine Auskunftspflicht.