Mit der Richtlinie über besondere Maßnahmen zur Gesunderhaltung / Salutogenese von Pfarrerinnen und Pfarrern gibt die EKvW Pfarrerinnen und Pfarrern die Möglichkeit, zusätzlich zu den o.g. Angeboten etwas für ihre Gesundheit zu unternehmen. Auch kirchlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern wird dies durch ihre jeweiligen Anstellungsträger, z.B. Kirchenkreise, ermöglicht:
Gemeinsam mit Kolleginnen und Kollegen der Hannoverschen und der Hessen-Nassauschen Landeskirche steht die Einrichtung Pfarrerinnen und Pfarrern der EKvW, die an ihre gesundheitlichen wie psychischen Grenzen gekommen sind, für einen Aufenthalt von jeweils sechs Wochen zur Verfügung.
Während der Kurse wohnen die etwa acht bis zehn Teilnehmenden in modern ausgestatteten Wohneinheiten mit Bad und Teeküche inmitten eines alten Traktes des Klosters Barsinghausen (www.inspiratio-barsinghausen.de).
Bis auf einen Eigenanteil von 17,50 Euro pro Tag trägt die EKvW die Kosten für den Aufenthalt. Wer Interesse hat, nimmt nach Rücksprache mit der Superintendentin oder dem Superintendenten Kontakt mit der Leitung des Hauses "inspiratio" auf, um die Möglichkeit der Aufnahme in einem Kurs zu klären. Danach ist über den Dienstweg ein Antrag an das Landeskirchenamt auf Kostenübernahme und Erteilung von Sonderurlaub zu stellen. Näheres findet sich im Merkblatt Aufenthalte im Haus "inspiratio" sowie in der o.g. Richtlinie.
Ein Kurs pro Jahr ist für kirchliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bestimmt.
können Betroffene bei einem drei- bis vierwöchigen Aufenthalt in einem evangelischen Kloster oder einer anderen kirchlichen Einrichtung: Merkblatt "Atem holen".
Einkehrtage, Exerzitien und Oasentage können bis zu einer Dauer von sieben Tagen einmal pro Jahr auf Antrag vom Landeskirchamt bezuschusst werden.
Gefördert wird die Teilnahme an bis zu zwei Kursen in den Bereichen Bewegung, Ernährung, Stressmanagement etc., die auch von gesetzlichen Krankenkassen als förderfähig anerkannt werden. Nach Kursende kann beim Landeskirchenamt ein Kostenzuschuss bis zu 75 Euro pro Kurs beantragt werden.
-> Merkblatt Gesundheits- und Präventionskurse
-> Teilnahmebescheinigung mit Antrag auf Bezuschussung